Gewerbliche Sachversicherung: Versicherte Gefahren

Überblick

Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.

Welche Schäden sind versichert?

Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus in Zusammenhang mit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Betriebsunterbrechungsschäden, die in Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme. Glasbruch kann in einigen Fällen gegen einen Zuschlag mit eingeschlossen, sonst in jedem Fall separat versichert werden.

Muss ich alles versichern?

Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:

Muss ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existenzzerstörendes Risiko vorliegt)?

Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall ”weh tut” und das Risiko existenzbedrohend ist)?

Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen, weil ich es auch selbst tragen kann)?

Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:

Die Feuerversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine ”Mussversicherung”.

Die Einbruch-Diebstahl-Versicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch Diebstahl Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.

Die Leitungswasserversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.

Die Sturmversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.

Die Elementarschadenversicherung

Muss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.

Die Glasversicherung

Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.

Woran müssen Sie außerdem noch denken?


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Weiterführende Links

Allgemeine Informationen

Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration

Betriebsunterbrechungsversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Versicherungssumme

Tipps zur gewerblichen Sachversicherung

Tipps für das Zusammentreffen von Elektronik und betrieblicher Sachversicherung


Versicherte Gefahren

Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Einbruch Diebstahl Versicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Elementarschadenversicherung

Gewerbliche Sachversicherung: Glasversicherung