Die Einrichtungsgegenstände und Waren eines Betriebes stellen gewöhnlich einen erheblichen Wert dar, den es zu sichern gilt. Im Rahmen der ”Geschäfts-Inhaltsversicherung” bieten die Versicherer einen umfangreichen Versicherungsschutz an, den wir nachfolgend zusammenfassend aufzeigen.
Versichert sind Schäden durch Feuer, Einbruch-Diebstahl, Vandalismus in Zusammenhang mit einem Einbruch, Raub, Leitungswasser und Sturm. Ebenfalls eingeschlossen sind Betriebsunterbrechungsschäden, die in Zusammenhang mit einem der vorgenannten Schadenereignisse entstehen. In diesem Fall zahlt der Versicherer auch die laufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn bis zur Höhe der Versicherungssumme. Glasbruch kann in einigen Fällen gegen einen Zuschlag mit eingeschlossen, sonst in jedem Fall separat versichert werden.
Prüfen Sie zunächst bei der Konzeption des Versicherungsvertrages, ob Sie alle angebotenen Versicherungsmöglichkeiten benötigen. Die Geschäfts-Inhaltsversicherung wird in einem Bausteinkonzept angeboten. Stellen Sie sich daher vor Abschluss der Versicherungen folgende grundsätzliche Fragen:
Muss ich die Versicherung abschließen (z.B. weil ein existenzzerstörendes Risiko vorliegt)?
Soll ich die Versicherung abschließen (weil es im Schadenfall ”weh tut” und das Risiko existenzbedrohend ist)?
Kann ich auf die Versicherung verzichten (aus Kosten-Nutzen-Gründen, weil ich es auch selbst tragen kann)?
Um dieses im einzelnen beurteilen zu können, müssen Sie den versicherten Umfang kennen. Lassen Sie uns daher gleich zum Versicherungsumfang überleiten:
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Eindeutig eine ”Mussversicherung”.
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Bei der Einbruch Diebstahl Versicherung handelt es sich regelmäßig um eine ”Sollversicherung”, bei manchen Branchen um eine ”Mussversicherung”.
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Da in manchen Betrieben bzw. Betriebsteilen keine Leitungswasserrohre vorhanden sind, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihre Betriebsräume durch Leitungswasser überhaupt gefährdet sind. Danach können Sie beurteilen, ob es sich für Sie um eine ”Sollversicherung” oder um eine ”Kannversicherung” handelt.
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung?: Es kommt auf die Lage Ihres Betriebes an. Normalerweise handelt es sich um eine ”Kannversicherung”.
Muss-/Soll-/Kann-Versicherung? Auch hier kommt es auf die Lage Ihres Betriebes an. Die Spanne geht von "Kannversicherung" bis ”Mussversicherung”.
Die Glasversicherung ist eine ”Kannversicherung”.
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Allgemeine Informationen
Gewerbliche Sachversicherung: Pauschaldeklaration
Betriebsunterbrechungsversicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Versicherungssumme
Tipps zur gewerblichen Sachversicherung
Tipps für das Zusammentreffen von Elektronik und betrieblicher Sachversicherung
Versicherte Gefahren
Gewerbliche Sachversicherung: Feuerversicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Einbruch Diebstahl Versicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Leitungswasserversicherung
Gewerbliche Sachversicherung: Sturmversicherung