Die Glaubwürdigkeitsvermutung (auch Redlichkeitsvermutung) ist ein von der Rechtsprechung zum Zwecke der Beweiserleichterung geprägter Begriff. Hintergrund ist, dass eine für das Gericht hinreichende Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines versicherten Ereignisses (z. B. versicherte Entwendung) sich auch allein aus den schlüssigen Behauptungen des Versicherungsnehmers ergeben kann, wenn dieser hinreichend glaubwürdig erscheint. Nach der Rechtsprechung ist dann so lange von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers auszugehen, bis sich aus den unstreitig feststehenden oder voll bewiesenen Tatsachen schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit ergeben.
Quellenhinweis:
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