Versicherungswert, der vor allem in der Gebäudeversicherung verwendet wird (z.B. § 10 VGB 2000). Der Bau- oder Kaufpreis eines Hauses wird auf einen Basiswert (bei Wohngebäuden Wert 1914) heruntergerechnet und jährlich der Kostenentwicklung am Bau und in der Lebenshaltung angepasst. Dadurch kann ein einmal richtig berechneter Basiswert nicht zu einer Unterversicherung führen.
Eine Variante ist die Vereinbarung der Wertzuschlagsklausel für gewerbliche Gebäude und Gebäudeinhalte (Inventar). Als Basiswert wird dort zum Beispiel das Jahr 1970 verwendet.
Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem Versicherungs & Finanz Office professional, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...