Gründungsstock

Dem Grundkapital ähnlich, bringen die Mitglieder oder Garanten eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) Garantiemittel zur Gründung auf, die je nach betriebener Versicherungssparte und von der BaFin festgelegt unterschiedlich hoch ausfallen. Nach erfolgreicher Gründung wird der Gründungsstock aus den laufenden Einnahmen getilgt.

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Geschäftsplan

Grundkapital


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...