Von den Aktionären einer Aktiengesellschaft gezeichnetes Kapital. Grundsätzlich muss es mindestens 50.000 EUR betragen, bei Versicherungs-AG wird je nach betriebener Versicherungssparte ein erheblich höheres Grundkapital verlangt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...