Grundsicherung (Gesetzliche Rentenversicherung)

Die bedarfsorientierte Grundsicherung soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt von Personen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, sicher stellen.

Diese Leistung ist beitragsunabhängig und soll die Zahlung von Sozialhilfe vermeiden. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff auf die Kinder beziehungsweise Eltern. Die Leistungen der Grundsicherung werden nur auf Antrag erbracht.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de