Arbeitnehmer sind gesetzlich krankenversicherungspflichtig, soweit ihr regelmäßiges Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (75 Prozent der für die alten Bundesländer geltenden Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung) liegt. Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt diese Grenze überschreitet, sind mit Ablauf des Jahres, in dem sie überschritten wird, versicherungsfrei. Voraussetzung ist, dass auch die von Beginn des nächsten Jahres an gültige Grenze überschritten wird.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...