Halter (Kfz)

Diejenige Person oder Firma, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung unterhält und im Gebrauch hat sowie die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Der Halter ist meistens auch der Eigentümer, muss es aber nicht unbedingt sein – Beispiel Leasingfahrzeuge.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...