Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (BHV)

Versichert sind Haftpflichtrisiken aus allen zum Betrieb gehörenden unbebauten und bebauten Grundstücken, z.B. aus mangelhafter Unterhaltung.

Mitversichert ist im Rahmen des Vertrages ohne besondere Anzeige die
gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den betriebs- 
oder branchenüblichen Nebenrisiken, insbesondere als Eigentümer, 
Mieter, Pächter, Nutznießer und Leasingnehmer von Grundstücken - 
nicht jedoch von Luftlandeplätzen -, Gebäuden oder Räumlichkeiten, 
die für den versicherten Betrieb oder für Wohnzwecke des 
Versicherungsnehmers und seiner Betriebsangehörigen benutzt werden.
Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten,
die dem Versicherungsnehmer in den vorgenannten Eigenschaften 
obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, 
Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen).

Beispiele:

Teilweise ist auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht aus der Vermietung/Verpachtung dieser Grundstücke mitversichert, ansonsten ist ein fakultativer Einschluss möglich.

auch wenn diese ganz oder teilweise an Dritte vermietet, 
verpachtet oder sonst überlassen werden.

Beispiel