Von Einbruchdiebstahl ist die Rede, wenn...
- jemand in den Raum eines Gebäudes einbricht oder einsteigt
- jemand mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug in den Raum eines Gebäudes eindringt
- jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder mit falschem Schlüssel oder anderem Werkzeug öffnet
- jemand aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet nachdem er sich dort eingeschlichen und verborgen gehalten hatte
- jemand im Raum eines Gebäudes ein Behältnis mit richtigem Schlüssel öffnet, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat
- jemand in den Raum eines Gebäudes mit richtigem Schlüssel eindringt, den er sich (auch außerhalb der Wohnung) durch Raub oder Diebstahl angeeignet hat
Von Raub ist die Rede, wenn..
- gegen jemanden Gewalt angewendet wird, damit dieser sich nicht gegen den Diebstahl versicherter Sachen wehren kann
- jemand sich versicherte Sachen wegnehmen lässt oder herausgibt, weil diesem eine Gewalttat in der Wohnung angedroht wird
- jemandem versicherte Sachen weggenommen werden, weil dieser z.B. durch einen Unfall verletzt ist und sich darum nicht wehren kann
Von Vandalismus ist die Rede, wenn...
- der Täter nach einem Einbruch versicherte Sachen beschädigt oder zerstört, z.B. Schränke mit Farbe beschmiert, Polster zerschneidet, Porzellan herunterwirft.
- Bei allen versicherten Gefahren sind auch Schäden, die als unmittelbare Folge eines versicherten Ereignisses entstehen, mitversichert. Hierzu zählen z.B. Beschädigungen durch Löschwasser.
Weiterführende Links
Siehe Hausratversicherung