Wenn zwei Personen zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Falls die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:
- Wenn die Versicherungssummen aus beiden Verträgen dem tatsächlichen Wert des gemeinsamen Hausrates entsprechen, passiert nichts. Jeder behält seinen Vertrag.
- Sollte die Versicherungssummen aus beiden Verträgen höher liegen als der Wert des gemeinsamen Hausrates, liegt eine Überversicherung vor. Trifft dies zu, kann die Beseitigung der Überversicherung verlangt werden. In einem solchen Fall, versuchen die Versicherer meistens, beide Verträge anteilig zu reduzieren (anteilige Reduzierung bedeutet, bei einer Gesamtversicherungssumme von 50.000 €, einem Vertrag mit Versicherungssumme 30.000 € und einem Vertrag mit Versicherungssumme 20.000 € und einem tatsächlich vorhandenen Hausratwert von nur 40.000 €, reduziert sich der erste Vertrag auf 24.000 € – 60 % des tatsächlichen Wertes -, der zweite Vertrag auf 16.000 € – 40 % des tatsächlichen Wertes). Einen solchen Vorschlag müssen die VN jedoch nicht akzeptieren. Sie können verlangen, dass der später abgeschlossene Vertrag reduziert wird, bis keine Überversicherung mehr besteht (auf obiges Beispiel bezogen würde dies bedeuten, dass der zweite Vertrag auf 10.000 € Versicherungssumme reduziert wird).
- Darüber hinaus besteht eine Empfehlung für die Versicherer, Verträge mit sehr niedrigem Versicherungswert kulanzweise aufzuheben. Es ist in den meisten Fällen nicht ratsam, dauerhaft zwei Verträge für einen Hausrat zu führen. Nichtübereinstimmungen im Deckungsumfang können im Schadenfall zu Schwierigkeiten bei der Regulierung führen.
Tipp: Ältere Verträge haben oft einen schlechten Deckungsumfang. Daher sollten sie immer inhaltlich auf mögliche Verbesserungen überprüft werden.
Weiterführende Links
Siehe Hausratversicherung