Hausratversicherung: Wohngemeinschaften

Wenn zwei Personen zusammenziehen, gelten dadurch oft zwei Hausratversicherungen für eine Wohnung. Wenn beide Verträge bei der gleichen Gesellschaft bestehen, lässt sich sicher problemlos ein Vertrag daraus machen. Falls die Verträge jedoch bei verschiedenen Gesellschaften bestehen, gibt es verschiedene Varianten:

Tipp: Ältere Verträge haben oft einen schlechten Deckungsumfang. Daher sollten sie immer inhaltlich auf mögliche Verbesserungen überprüft werden.


Weiterführende Links

Siehe Hausratversicherung