Heilbehandler im Sinne der Versicherungsbedingungen sind niedergelassene und approbierte Ärzte, Zahnärzte sowie Heilpraktiker. Hier hat der VN die freie Wahl, den Behandler seines Vertrauens zu wählen. Als Heilbehandler gelten auch freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...