Heiratsversicherung

Form der Termfix-Versicherung. Die Versicherungsleistung der kapitalbildenenden Lebensversicherung wird zu einem vereinbarten Vertragsablauftermin fällig oder bereits vorher, wenn das mitversicherte Kind heiratet.

Verstirbt die versicherte Person – in der Regel ein Versorger, sonstiger Verwandter oder Pate – wird die Versicherung beitragsfrei bis zur Fälligkeit fortgeführt.

Verstirbt das mitversicherte Kind vorzeitig, werden die angesammelten Beiträge einschließlich Gewinnbeteiligung zurückgezahlt.

Die Versicherung bezweckt in der Regel, dem Kind ein Startkapital für den eigenen Hausstand und eine Familiengründung zur Verfügung zustellen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...