Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung. In einigen Fällen, wenn es sich z. B. um besondere Operationen handelt, wollen Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist wirksam, wenn sie bestimmte inhaltliche Bedingungen erfüllt. Für alle medizinisch-technischen Leistungen sowie Laboruntersuchungen sind Honorarvereinbarungen unzulässig.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...