Die Tilgung einer Hypothekenschuld kann mit Einwilligung des Gläubigers ausgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist das Bestehen einer gemischten Versicherung in Höhe der Schuld auf das Leben des Schuldners mit einer Dauer von 20 bis 30 Jahren. Die Rechte aus der Versicherung werden dem Gläubiger abgetreten oder verpfändet. Die Hypothekenschuld ist bei Fälligkeit oder Erlöschen der Versicherung zurückzuzahlen. Dies geschieht im Normalfall durch Verrechnung der Versicherungssumme mit der Hypothek. Ist die Versicherungsleistung (z.B. durch Gewinnanteile) höher als die Hypothek, so erhält der Bezugsberechtigte den überschießenden Teil.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...