Plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks (Abschnitt A § 2 Abs. 4 b) VGB 2008 bzw. VHB 2000). Beispiel: Implosion der Bildröhre eines Fernsehers.
Die Mitversicherung ist relativ neu, in den AFB 87 war dieser Einschluss noch nicht bekannt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...