Versicherbar sind gemäß § 3 Nr. 1 ECB 99 in der Extended Coverage-Versicherung Gebäude und sonstige Grundstücksbestandteile sowie bewegliche Sachen.
Konkretisiert werden sie im Rahmen einer Einzel- oder Pauschaldeklaration.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...