VERMÖGENSKILLER INFLATION
Läuft die Versicherung bereits einige Jahre, deckt die vereinbarte BU-Rente die tatsächlichen Lebenshaltungskosten oft nicht mehr ab. Denn diese sind etwa durch Inflation und Gehaltserhöhungen gestiegen.
Immerhin betrug die Inflationsrate im Durchschnitt der letzten 50 Jahre 2,8% pro Jahr. Umso wichtiger sind daher vertragliche Dynamikvereinbarungen, welche die Möglichkeit bieten, die versicherte Rentenhöhe an die gestiegenen Bedürfnisse anzupassen. Eine Erwerbsminderungsrente von heute 1.000 EUR ist bei durchschnittlich 2,8% Inflation pro Jahr nach 10 Jahren noch 750 EUR und in 30 Jahren noch 430 EUR wert. Hieran wird deutlich, wie die Inflation am Vermögen nagt.
Abbildung 22: Kaufkraftverlust durch Inflation
Quelle: SMARTcompagnie GmbH ©
Mit einer getroffenen Dynamikvereinbarung kann der Versicherungsvertrag regelmässig – meist jährlich - um einen festen Prozentsatz angehoben werden – ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung. Dieser Prozentsatz liegt in der Regel zwischen 2% und 10% pro Jahr.
Alternativ kann die Dynamik automatisch an die Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt werden.
Die Dynamik wirkt dabei gleichermaßen beitrags- und leistungssteigernd. Der Kunde kann jährlich festlegen, ob er überhaupt vom Recht seiner Dynamik Gebrauch machen möchte. Der Dynamikanspruch erlischt bei den meisten Gesellschaften nach dreimaligem Widerspruch in Folge. Nur mit erneuter Gesundheitsprüfung kann dieser wieder in Kraft gesetzt werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das gewählte Dynamikmodell auch im Leistungsfall die Leistungen aus der BU-Versicherung und der Hauptversicherung weiter erhöht.
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).