Der Versicherer hat dem VN in der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr besonders mitzuteilen (Auszüge):
- Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten
- Sonstige einkalkulierte Kosten
- Art der Überschussermittlung und -beteiligung sowie Garantieleistungen
- Rückkaufswerte sowie garantierte Rückkaufswerte
- Mindestversicherungsbetrag bei Umwandlung in eine prämienfreie oder -reduzierte Versicherung
- Bei Fondslebensversicherungen Angabe über die enthaltenen Fonds
- Allgemeine Angaben zur Besteuerung
- Modellrechnung in der Lebensversicherung
- Aufklärung in der Berufsunfähigkeitsversicherung über die verschiedenen verwendeten Begriffe (§ 2 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...