Informationspflichten in der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr

Der Versicherer hat dem VN in der Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr besonders mitzuteilen (Auszüge):


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...