Mitgeteilt werden müssen vor allem Änderungen bei grundlegenden Angaben des Risikoträgers (Versicherer, Sitz, Anschrift), Änderungen am Vertrag und in der Lebensversicherung an den eingerechneten sonstigen Kosten, Überschussbeteiligungen und Rückkaufswerten. In der Krankenversicherung gibt es besondere Hinweispflichten bei Prämienerhöhungen, u. a. zum Tarifwechselrecht (§ 6 VVG-InfoV-Entwurf 18.6.2007).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...