Inhaberklausel

Die sog. Inhaberklausel regelt, dass der Versicherungsschein als ein Legitimationspapier anzusehen ist und daher seinen Inhaber berechtigt, alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag auszuüben. Der Versicherer als Aussteller des Versicherungsscheins ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, an den Inhaber schuldbefreiend zu leisten.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...