Unter Innenansprüchen versteht man Schadenersatzansprüche, die vom Unternehmen als Versicherungsnehmer gegen Betriebsangehörige als versicherte Personen erhoben werden. Grundsätzlich sind derartige Ansprüche nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. Eine Ausnahme bildet etwa die D&O-Versicherung, die Schadenersatzansprüche des Unternehmens gegen einen versicherten Unternehmensleiter (z.B. Geschäftsführer) einschließt.
Quellenhinweis:
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