Innere Unruhen

Innere Unruhen liegen dann vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben. Ob die Beweggründe politischer oder wirtschaftlicher Art sind, spielt dabei keine Rolle. Einzelne Terrorakte erfüllen aber nicht den Begriff der inneren Unruhen.

Schäden durch innere Unruhen gelten in den meisten Versicherungszweigen als unkalkulierbares Risiko und werden deshalb ausgeschlossen. Ausnahmen hiervon bestehen in folgenden Fällen:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...