Die Insassenunfallversicherung stellt einen zusätzlichen Schutz für die Fahrzeuginsassen dar. Sie ist eine reine Summenversicherung, d.h. bei einem Schaden erbringt der Versicherer unabhängig von der Verschuldensfrage die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Bedingung ist jedoch, dass der Unfall einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Abstellen des Kraftfahrzeuges aufweist. Auch Unfälle, die sich beim Ein- oder Aussteigen ereignen, sind mitversichert.
Der Versicherungsschutz umfasst alle Personen, die in dem Fahrzeug berechtigte Insassen sind. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass unberechtigte Fahrer, wie beispielsweise ein Dieb, nicht versichert sind. Versichert werden kann der Tod von Insassen, die Invalidität, ein Tagegeld und ein Krankenhaustagegeld.
Tritt der Tod eines Insassen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall ein, so leistet der Versicherer die vereinbarte Versicherungssumme. Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit eines Insassen, so leistet der Versicherer ebenfalls die vereinbarte Versicherungssumme.
Bleibt nach einem Unfall eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit eines Insassen zurück, so wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung das Tagegeld gezahlt. Diese Zahlung dauert jedoch längstens ein Jahr. Ein Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag vom Versicherer gezahlt, an dem sich der Insasse in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet. Hier besteht eine Leistungsdauer von längstens zwei Jahren.
Im Gegensatz zu einer normalen Unfallversicherung, die ihren Schutz in allen Lebensbereichen und meist 24 Stunden am Tag anbietet, besteht bei der Insassenunfallversicherung lediglich im Zusammenhang mit einem Unfall des versicherten Fahrzeuges Deckung. Auch deshalb ist sie in der Regel entbehrlich.
Bei der Insassenunfallversicherung gibt es zwei unterschiedliche Versicherungsarten: Das Pauschalsystem und das Platzsystem.