Als Installationen gelten beispielsweise Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasserhähne, Geruchsverschlüsse oder Wassermesser. In der Wohngebäudeversicherung werden seit den VGB 88 Frostschäden an Installationen mitversichert (z.B. § 7 Abs. 2b VGB 2000).
Quellenhinweis:
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