Form der Selbstbeteiligung, die seltener angewandt wird. Dabei hat der Versicherungsnehmer Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst zu tragen. Übersteigt der Schaden den vereinbarten Betrag, entfällt die Selbstbeteiligung rückwirkend und der Versicherer trägt den Schaden vollständig.
Der Versicherungsnehmer hat von jedem Schaden einen Anteil von 1.000 EUR als Selbstbeteiligung zu tragen.
Schaden = 800 EUR; Selbstbeteiligung = 800 EUR; Ersatzleistung des Versicherers = 0 EUR
Schaden = 1.200 EUR; Selbstbeteiligung = 0 EUR; Ersatzleistung des Versicherers = 1.200 EUR
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...