Als Körperverletzung gilt der äußere Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.
Beispiele:
- Ein Radfahrer fährt in der Fußgängerzone eine Passantin um, die sich beim Sturz einen Arm bricht.
- Ein Malergeselle lässt einen Farbeimer vom Gerüst fallen, der einen Passanten triff und bei diesem zu einer Platzwunde am Kopf sowie zu einer Gehirnerschütterung führt
- Durch die Explosion einer Maschine gibt es fünf Verletzte.