Die Warte- oder Karenzzeit ist eine Art vereinbarte Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers. So kann vertraglich bestimmt werden, dass im Fall der Berufsunfähigkeit, die Rente erst nach einem vereinbarten Zeitraum gezahlt wird. Während dieses Zeitraums wird keine Leistung an den Versicherungskunden ausgezahlt.
Bei Vereinbarung einer solchen Karenzzeit sinkt naturgemäß die Versicherungsprämie gegenüber einem Angebot ohne Wartezeit. Aber Vorsicht: Die Zeit bis zum Einsetzen der BU-Rente sollte auch finanziell überbrückbar für den Kunden sein.
Der Berater muss in jedem Fall die Konsequenzen einer solchen Vereinbarung klar formulieren und die Vor- und Nachteile dem Kunden offen legen. Nur mit einem ordentlichen Beratungsprotokoll können sich alle Beteiligten sicher in ihrer Entscheidung fühlen.
Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).