Seit dem 1. Januar 1995 besteht die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung, unterteilt in die soziale oder gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung (GPV) der Krankenkassen und die private Pflege-Pflichtversicherung (PPV) der privaten Krankenversicherer.
Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung.
Sie deckt auch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Die Leistungen sind zwischenzeitlich auch nicht der Entwicklung der Pflegekosten angepasst worden.
Gründe für die sich verschlechternde Situation der Pflegepflichtversicherung sind insbesondere
Quellenhinweis:
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