Kinderzulage

Der Altersvorsorge-Sparer erhält zu einem Altersvorsorgevertrag, der die Kriterien der Zertifizierung erfüllt, folgende zusätzliche Zulage pro Kind:

Für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder wurde die Zulage auf 300 EUR erhöht.

Voraussetzung ist, dass der Zulageberechtigte für das Kind auch Kindergeld erhält.

Bei Zusammenveranlagung von Ehegatten wird die Kinderzulage grundsätzlich der Mutter zugeordnet, es sei denn, dass beide Eltern eine andere Zuordnung beantragen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...