Wenn der VR den Versicherungsschutz ablehnt, muss der VN innerhalb von sechs Monaten gerichtlich gegen den VR vorgehen um seinen Anspruch auf Versicherungsschutz noch erhalten zu können. Versäumt er diese Klagefrist, kann er aus diesem Versicherungsfall keine Deckung mehr erhalten, es sei denn der VR hat in seiner schriftlichen Ablehnung dem VN gegenüber versäumt auf die Notwendigkeit der fristgerechten gerichtlichen Geltendmachung hinzuweisen.