Kleines Lexikon zur Basisrente

Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Versicherungsleistung.

Hinterbliebenenschutz: Die Basisrente folgt dem Prinzip der gesetzlichen Rentenversicherung und ist nicht vererbbar. Allerdings kann ein zusätzlicher Hinterbliebenenschutz in den Vertrag eingeschlossen werden, der Angehörige wahlweise in der Ansparphase und/oder in der Phase des Rentenbezugs absichert. Wer weiteren Risikoschutz benötigt, kann eine Risikolebensversicherung abschließen.

Höchstbeitrag: Die staatliche Förderung der Basisrente erstreckt sich auf höchstens 20.000 Euro bei Singles, 40.000 Euro bei Verheirateten.

Kapitalisierung: Die Auszahlung des gesamten Vorsorgekapitals in einer Summe oder in Teilen ist bei der Basisrente nicht vorgesehen.

Nachgelagerte Besteuerung: Das Alterseinkünftegesetz hat die schrittweise Versteuerung aller Altersruhegelder eingeleitet. Im Gegenzug werden die Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur Basisrente nach und nach von der Steuer befreit.

Sonderausgabenabzug: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Basisrente können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.

Staatliche Förderung: Der Staat unterstützt Bürger, die mit einer Basisrente für ihr Alter vorsorgen wollen. Dabei gewährt er keine staatliche Zulage wie bei der Riesterrente, sondern beteiligt sich über steuerliche Erleichterungen an der Finanzierung der privaten Vorsorge.

Vorzeitige Verwertung: Damit ist die Auflösung eines Vertrages bei Arbeitslosigkeit gemeint, um das Vorsorgevermögen aufzubrauchen. Vor einer solchen Verwertung ist die Basisrente ebenso wie Riester- und Betriebsrenten geschützt. Die Bundesanstalt für Arbeit oder die Sozialämter haben keinen Zugriff auf diese Altersvorsorge.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).