Entschädigungsgrenzen: Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann seine Leistung verweigern oder kürzen und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.
Hausrat: Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen.
Leistungsausschluss: Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.
Selbstbeteiligung/Selbstbehalt: Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
Unterversicherung: Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.
Versicherungssumme: Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.
Siehe Hausratversicherung
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de.