Antragsteller: ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten und zahlt die Beiträge. In der Regel versichert er sich selbst und erhält im Erlebensfall die Auszahlung aus dem Vertrag.
Beleihung der Lebensversicherung: ist in der Regel bis zur Höhe des Rückkaufswertes möglich und meist günstiger als ein Bankkredit.
Gesundheitsprüfung: Im Allgemeinen ist sie die Voraussetzung für den Abschluss einer Lebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.
Kapitalertragssteuer: Bei einer Kapitallebensversicherung mit weniger als zwölf Jahren Laufzeit unterliegen die Zinserträge der Kapitalertragssteuer. Kündigt der Versicherungsnehmer seine Lebensversicherung vor Ablauf von zwölf Jahren, wird die Steuer vom Versicherungsunternehmen einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt.
Police: Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.
Rückkaufswert: Der bei der Kündigung einer Lebensversicherung zu erstattende Betrag wird auch Rückvergütung genannt. Im ersten Jahr nach Vertragsabschluss ist in der Regel noch kein Rückkaufswert vorhanden. Da das Versicherungsunternehmen das Todesfallrisiko trägt und für die Vertragseinrichtung und Vertragsverwaltung Kosten anfallen, können dem Versicherten aber auch bei einer späteren Kündigung nicht alle gezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Erst gegen Ende der Vertragslaufzeit übersteigt die Rückvergütung im Normalfall die Summe der gezahlten Beiträge.
Überschussbeteiligung: Überschüsse bei Kapitallebensversicherungen entstehen durch eine rentable Anlage der Beiträge, eine rationelle Verwaltung bei der Versicherungsgesellschaft und dadurch, dass weniger Todesfälle eintreten als bei der vorsichtigen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.
Versicherte Person: ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie das reguläre Vertragsende, wird die Versicherungsleistung fällig.
Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 09.2007).