Kleines Lexikon zur Risikolebensversicherung

Allgemeines

Antragsteller:

ist der Versicherungsnehmer. Er unterschreibt den Antrag, benennt den oder die Bezugsberechtigten, an den die Todesfallleistung gezahlt werden soll. In der Regel ist er auch der Beitragszahler.


Gesundheitsprüfung:

Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung einiger Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen sind meist erst ab Versicherungssummen von 125.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter üblich.


Police:

Der Versicherungsschein, also die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer, ist die Police.


Überschussbeteiligung:

Überschüsse bei Risikolebensversicherungen entstehen:

Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben. Bei der Risikolebensversicherung werden Überschüsse normalerweise zur Verrechnung mit den Tarifbeiträgen genutzt. Der zu zahlende Beitrag verringert sich dann entsprechend.


Versicherte Person:

ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung beziehungsweise ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wenn die versicherte Person stirbt, dann wird die Versicherungsleistung fällig.


Vertragsgestaltungen in der Kalkulation

Versicherungen in der Sparte Leben werden nach dem Äquivalenzprinzip für die gesamte Vertragslaufzeit kalkuliert. D.h. der Barwert der Leistungen und Kosten ist gleich dem Barwert der Prämie. Die Barwerte werden über die gesamte Vertragslaufzeit berechnet. Im Bereich der Risikolebensversicherung werden nun zwei grundsätzlich verschiedene Arten der Prämienberechnung angeboten:

konstanter Beitrag:

Der Beitrag ist über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg gleich hoch. Da das Todesfalrisiko zu Vertragsbeginn niedrig ist und während der Laufzeit steigt, ist der Beitrag zur Versicherung zu Beginn zu hoch und am Ende der Versicherung zu niedrig. Die Überschüssigen Beiträge zu Vertragsbeginn werden im Deckungskapital des Versicherers angelegt und gegen Ende der Vertragslaufzeit aufgezehrt. Durch diese Mittelung des Beitrags über die Laufzeit ist die Prämie stark abhämgig von der Versicherungsdauer.

technisch einjährig:

Der Beitrag wird Jahr für Jahr entsprechend dem Risiko berechnet. Da das Risiko über die Zeit ansteigt, steigt auch der Beitrag. Vorteil hieran ist, dass die Beiträge zu Beginn der Absicherung sehr niedrig sind. Eine Kostenineffiziente Kapitalanlage von Kleinstbeiträgen entfällt, dadurch sind solche Verträge in der Regel über die Laufzeit günstiger. Hinzu kommt, dass bei technisch einjährigen Tarifen keine Zillmerung von Abschlusskosten vorgenommen wird, ein weiterer Vorteil auf der Kostenseite. Der größte Pluspunkt eines solchen Tarifs ist aber, dass die Absicherung ohne Nachteile bei der Prämie über eine sehr lange Zeit erfolgen kann. Bei einem solchen Tarif ist schließlich die Prämie im Beginnjahr unabhängig von der Vertragsdauer. Da niemand bei Abschlus einer solchen Versicherung weiß, wie lang er sie benötigt, ist es ratsam zunächst eine maximal mögliche Laufzeit auszureizen. Eine spätere Reduzierung oder Kündigung hat im Falle eines technisch einjährigen Tarifs keine Nachteile.


Quellenhinweis: