Basisversicherungssumme: Diese Summe muss ermittelt werden, um den Wert eines Gebäudes anzugeben. Die automatische regelmäßige Anpassung dieser Summe an die Wertsteigerung der Immobilie ist wichtig, damit der Versicherer bei einer Zerstörung des Gebäudes den ortsüblichen Neuwert ersetzt.
Bausteinsystem: Angebot, bei dem der Versicherte seinen Versicherungsschutz aus mehreren Bausteinen zusammenstellen kann, beispielsweise die Gebäudeversicherung.
Entschädigungsgrenzen: Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Aufräumungskosten sind manchmal beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer kann seine Leistung verweigern und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise den Herd nicht ausschaltet.
Leistungsausschluss: Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.
Neuwert: Wert des Wohngebäudes nach dem ortsüblichen Neubauwert.
Selbstbeteiligung/Selbstbehalt: Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
Unterversicherung: Wenn das Haus mit einer zu geringen Summe versichert ist, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.
Versicherungssumme: Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.
Siehe Wohngebäudeversicherung
Die zentralen Teile des Artikels wurden mit freundlicher Genehmigung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“ zur Verfügung gestellt (Stand des Originaltextes 10.2007).