Oberbegriff für alle Versicherungszweige, die ein Schaden-/Unfall-Versicherungsunternehmen betreiben darf, die also keine Lebens-, Kranken- oder Rechtsschutzversicherung sind. Beispielsweise unterscheiden die "Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB)" nach den Versicherungszweigen:
Quellenhinweis:
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