Für den Fall, dass die lokale Auslandsdeckung einer Tochtergesellschaft einen bedingungsmäßig weitergehenden Versicherungsschutz als der Vertrag der Muttergesellschaft bietet, kann Letztere im Rahmen einer Master-Cover-Deckung vereinbaren, dass die weitergehenden Bedingungen des Lokalvertrages auch für die Muttergesellschaft gelten (auch umgekehrte DIC-Deckung oder Reserved-DIC-Deckung genannt).
Quellenhinweis:
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