Konkrete Verweisung (BU)

Von Kundennutzen ist eine Bedingungsformulierung im Sinne von „Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate außerstande ist, seinen Beruf auszuüben. Berufsunfähigkeit liegt nicht vor, wenn der Versicherte eine andere, seiner Ausbildung, Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche Tätigkeit ausübt“. Findet demnach der berufsunfähige Versicherte entsprechend obiger Definition wieder Arbeit, erlischt sein bisheriger BU-Leistungsanspruch. Man spricht dann von der konkreten Verweisung.

Abbildung 20: Abstrakte und konkrete Verweisung

Verweisung.jpg


Versichert ist grundsätzlich der zuletzt ausgeübte Beruf mit den bis dahin erworbenen Fähigkeiten. Zur Prüfung einer möglichen abstrakten Verweisung gibt es einen festgelegten Prüfungsweg. Prägend für den Verweisungsberuf ist dabei ebenfalls die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, also nicht zwingend der erlernte Beruf. Das nachfolgende Schaubild veranschaulicht schematisch den Prüfungsweg:

Abbildung 21: Schematisch: Prüfungsweg der „abstrakten Verweisung“ Datei:Prüfungsweg.jpg


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).