Tarifart der Privaten Krankenversicherung (PKV), bei der Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zusätzliche Leistungen versichern können, die die GKV nicht übernimmt.
Beispiele:
- Privatärztliche Liquidation mit erhöhten Gebührensätzen bei der ambulanten Heilbehandlung
- Privatärztliche Liquidation mit erhöhten Gebührensätzen bei der stationären Heilbehandlung
- Zahnersatz: Seit 1.1.2005 erstattet die GKV Festzuschüsse, die sich auf zwischen 50 und 65 Prozent der Regelversorgung beziehen. Das bedeutet, dass der Versicherte auf einem hohen Anteil der Kosten sitzen bleibt, insbesondere dann, wenn er eine aufwändigere als die einfachst mögliche Ausführung wünscht. Zusatzversicherungen erstatten je nach Tarif die verbleibenden Restkosten ganz oder teilweise.
- Stationäre Heilbehandlung: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung mit privatärztlicher Liquidation
- Auslandsreisezusatzversicherung
Die Zusatzversicherungen im Überblick:
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Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...