Kumulklausel

Mit der sog. Kumulklausel, die in der Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung häufig dokumentiert wird, wenn dort jeweils erhebliche Deckungssummen vereinbart sind, wollen die Versicherer ihre Eintrittspflicht bei bestimmten Schadenszenarien der Höhe nach begrenzen: Beruhen ein nach der Betriebshaftpflichtversicherung und ein nach der Umwelthaftpflichtversicherung gedeckter Versicherungsfall auf derselben Ursache oder auf gleichen und zusammenhängenden Ursachen, so steht für diese Versicherungsfälle nicht die Summe beider Deckungssummen, sondern bei gleichen Deckungssummen diese maximal einmal, ansonsten maximal die höhere Deckungssumme zur Verfügung.


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