Diese „Kunden-Checkliste BU“ unterstützt die Suche nach einer geeigneten privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung.
Dabei werden systematisch relevante Bewertungspunkte hinterfragt. Das Ergebnis ist um so positiver zu werten, desto mehr Ja-Kreuze verzeichnet werden.
1. Verweisungsverzicht: Gilt die versicherte Person nach den
- BU-Bedingungen als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten
- Beruf nicht mehr verrichten kann? Zusätzlich: verzichtet der
- Versicherer außerdem darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu
- verweisen?
- (Eine Verweisung wäre dann nur möglich, wenn die versicherte Person
- konkret eine andere Tätigkeit heute wieder verrichtet. Diese muss
- dabei der bisherigen Lebensstellung entsprechen (konkrete
- Verweisung).)
- Eher von Kundennachteil ist die Bedingung i.S.v. „vollständige BU
- liegt vor, wenn der Versicherte ... dauernd außerstande ist, seinen
- Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner
- Ausbildung und Erfahrung....“
Außerdem:
a) Etwas ungünstiger ist die Vereinbarung, sofern auch der vor einem
- Berufswechsel ausgeübte Beruf mit bei der BU-Beurteilung mit
- herangezogen wird.
b) Günstig bei Angeboten ohne den wichtigen Verweisungsverzicht:
- zumindest ab einem bestimmten Alter (z.B. 50. 53 oder 55 Jahre) wird
- aus die Verweisung auf eine andere Tätigkeit verzichtet.
c) Im Falle einer konkreten Verweisung ist es wichtig, dass
- bedingungsgemäß die neue Verweisungstätigkeit der bisherigen :Lebensstellung und Ausbildung der versicherten Person entsprechen muss (Pkt. 18).
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JA NEIN
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2. Nachprüfung: Gelten bei einer späteren Nachprüfung zur BU die gleichen
- Maßstäbe wie bei der Erstbeurteilung der Berufsunfähigkeit?
- Ungünstig wäre es, wenn bei der späteren Nachprüfung die versicherte
- Person jetzt bedingungsgemäß auf eine andere Tätigkeit verwiesen
- werden könnte.
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JA NEIN
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3. Prognosezeitraum: Erbringt der BU-Anbieter eine BU-Leistung, wenn der
- Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich sechs
- Monaten“ feststellt?
- Von Kundennachteil wäre die Vereinbarung i.S.v.: „voraussichtlich
- dauernd“, welche nach gültiger Rechtssprechung einen Zeitraum von
- drei Jahren beschreibt.
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JA NEIN
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4. Rückwirkende Leistungsanerkennung: Zahlt das Versicherungs-
- unternehmen die vereinbarte BU-Rente selbst dann, wenn in den ersten
- 6 Monaten der Arzt gar keine klare Prognose zur BU abgibt?
- Anderenfalls greift oftmals die Vereinbarung: „So gilt die Fortdauer
- dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit“. Sie bedeutet: Der :Versicherer zahlt „verspätet“ ab dem 7. Monat eine Rente. Dies wäre
- zum finanziellen Nachteil des Kunden.
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JA NEIN
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5. Späte Mitteilung und rückwirkende Zahlung: Soweit der Eintritt der BU
- nicht bedingungsgemäß fristgerecht dem Versicherungsunternehmen
- angezeigt wird, leistet das Versicherungsunternehmen dennoch
- rückwirkend die BU-Rente?
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JA NEIN
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6. Unverschuldete Obliegenheitsverletzung: Verzichtet der Versicherer
- bedingungsgemäß auf mögliche Prämienerhöhungen nach § 41 VVG?
- Von Kundennachteil wäre eine Beibehaltung des Anspruches nach § 41
- VVG. Hiernach hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit bei
- schuldloser Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den
- Antragssteller, höhere Beiträge zu verlangen oder den Vertrag zu
- kündigen.
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JA NEIN
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7. Rücktritt des Versicherers: Wie lange kann der Versicherer vom Vertrag
- zurücktreten, wenn er feststellt, dass der VN/VP falsche Angaben
- gemacht hat?
- Je kürzer die Frist, desto günstiger für den Kunden.
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3 Jahre
5 Jahre
10 Jahre
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8. Pflegefall:
a) Ab wie vielen Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige
- Rente? Üblich: ab 3 Pflegepunkten.
b) Ab wann zahlt der Versicherer die volle vereinbarte Rente?
- Je weniger Pflegepunkte notwendig sind, desto günstiger.
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Ab ____ Punkten
Ab ____ Punkten
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9. Beitragsstundung:
a) Stundet der Versicherer die Prämien selbst dann, wenn noch offen ist ob
- überhaupt die Berufsunfähigkeit anerkannt wird?
b) Greift die Prämienstundung dann automatisch? Üblich: auf Antrag.
c) Das Versicherungsunternehmen verzichtet auf die Erhebung von
- Stundungszinsen.
d) Ist die Stundung möglich auch wenn nicht alle Unterlagen vorliegen?
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JA NEIN
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10. Rentenrückzahlung: Bei einer befristeten BU-Annerkennung stellt sich
- zum späteren Zeitpunkt heraus, dass gar keine bedingungsgemäße BU
- vorliegt. Verzichtet hier das Versicherungsunternehmen auf die
- Rückzahlung der bereits gezahlten Renten?
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JA NEIN
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11. Befristete Leistungsanerkenntnisse: Verzichtet der Versicherer
- bedingungsgemäß auf eine befristete Anerkenntnis der BU? Oder steht
- fest, wie oft und wie lange BU-Renten befristet gezahlt werden können?
- Wird auf eine BU-Nachprüfung während der befristeten Anerkennung verzichtet?
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JA NEIN
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12. Arztanordnungsklausel: Wird durch den Versicherer auf die
- Anwendung der Arztanordnungsklausel verzichtet?
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JA NEIN
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13. Nachversicherungsgarantie: Bei Eintritt bestimmter Ereignisse kann der
- Kunde später seinen BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in
- bestimmten Grenzen erhöhen?
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JA NEIN
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14. Versicherungsausschluss: Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen (zum
- Beispiel bei Fahrveranstaltungen, Krieg, bestimmten Blutalkoholgehalt, bei Gesundheitsstörungen psychischer oder nervöser Art etc.)?
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Quellenhinweis::
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).