Kunden Checkliste (BU)

Diese „Kunden-Checkliste BU“ unterstützt die Suche nach einer geeigneten privaten Berufsunfähigkeits-Versicherung. Dabei werden systematisch relevante Bewertungspunkte hinterfragt. Das Ergebnis ist um so positiver zu werten, desto mehr Ja-Kreuze verzeichnet werden.


1.   Verweisungsverzicht: Gilt die versicherte Person nach den
BU-Bedingungen als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten
Beruf nicht mehr verrichten kann? Zusätzlich: verzichtet der
Versicherer außerdem darauf, ihn auf einen anderen Beruf zu
verweisen?
(Eine Verweisung wäre dann nur möglich, wenn die versicherte Person
konkret eine andere Tätigkeit heute wieder verrichtet. Diese muss
dabei der bisherigen Lebensstellung entsprechen (konkrete
Verweisung).)
Eher von Kundennachteil ist die Bedingung i.S.v. „vollständige BU
liegt vor, wenn der Versicherte ... dauernd außerstande ist, seinen
Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner
Ausbildung und Erfahrung....“

Außerdem:

a)  Etwas ungünstiger ist die Vereinbarung, sofern auch der vor einem

Berufswechsel ausgeübte Beruf mit bei der BU-Beurteilung mit
herangezogen wird.

b)   Günstig bei Angeboten ohne den wichtigen Verweisungsverzicht:

zumindest ab einem bestimmten Alter (z.B. 50. 53 oder 55 Jahre) wird
aus die Verweisung auf eine andere Tätigkeit verzichtet.

c)   Im Falle einer konkreten Verweisung ist es wichtig, dass

bedingungsgemäß die neue Verweisungstätigkeit der bisherigen :Lebensstellung und Ausbildung der versicherten Person entsprechen muss (Pkt. 18).
JA    NEIN
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2.   Nachprüfung: Gelten bei einer späteren Nachprüfung zur BU die gleichen
Maßstäbe wie bei der Erstbeurteilung der Berufsunfähigkeit?
Ungünstig wäre es, wenn bei der späteren Nachprüfung die versicherte
Person jetzt bedingungsgemäß auf eine andere Tätigkeit verwiesen
werden könnte.
JA    NEIN
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3.   Prognosezeitraum: Erbringt der BU-Anbieter eine BU-Leistung, wenn der
Arzt eine Berufsunfähigkeitsdauer von „voraussichtlich sechs
Monaten“ feststellt?
Von Kundennachteil wäre die Vereinbarung i.S.v.: „voraussichtlich
dauernd“, welche nach gültiger Rechtssprechung einen Zeitraum von
drei Jahren beschreibt.
JA    NEIN
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4.   Rückwirkende Leistungsanerkennung: Zahlt das Versicherungs-
unternehmen die vereinbarte BU-Rente selbst dann, wenn in den ersten
6 Monaten der Arzt gar keine klare Prognose zur BU abgibt?
Anderenfalls greift oftmals die Vereinbarung: „So gilt die Fortdauer
dieses Zustandes als Berufsunfähigkeit“. Sie bedeutet: Der :Versicherer zahlt „verspätet“ ab dem 7. Monat eine Rente. Dies wäre
zum finanziellen Nachteil des Kunden.
JA    NEIN
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5.   Späte Mitteilung und rückwirkende Zahlung: Soweit der Eintritt der BU
nicht bedingungsgemäß fristgerecht dem Versicherungsunternehmen
angezeigt wird, leistet das Versicherungsunternehmen dennoch
rückwirkend die BU-Rente?
JA    NEIN
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6.   Unverschuldete Obliegenheitsverletzung: Verzichtet der Versicherer
bedingungsgemäß auf mögliche Prämienerhöhungen nach § 41 VVG?
Von Kundennachteil wäre eine Beibehaltung des Anspruches nach § 41
VVG. Hiernach hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit bei
schuldloser Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht durch den
Antragssteller, höhere Beiträge zu verlangen oder den Vertrag zu
kündigen.
JA    NEIN
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7.   Rücktritt des Versicherers: Wie lange kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, wenn er feststellt, dass der VN/VP falsche Angaben
gemacht hat?
Je kürzer die Frist, desto günstiger für den Kunden.
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8.   Pflegefall:

a)   Ab wie vielen Pflegepunkten zahlt der Versicherer eine anteilige

Rente? Üblich: ab 3 Pflegepunkten.

b)   Ab wann zahlt der Versicherer die volle vereinbarte Rente?

Je weniger Pflegepunkte notwendig sind, desto günstiger.


Ab ____
Punkten

Ab ____
Punkten

9.   Beitragsstundung:

a)   Stundet der Versicherer die Prämien selbst dann, wenn noch offen ist ob

überhaupt die Berufsunfähigkeit anerkannt wird?

b)   Greift die Prämienstundung dann automatisch? Üblich: auf Antrag.

c)   Das Versicherungsunternehmen verzichtet auf die Erhebung von

Stundungszinsen.

d)   Ist die Stundung möglich auch wenn nicht alle Unterlagen vorliegen?

JA    NEIN

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10.  Rentenrückzahlung: Bei einer befristeten BU-Annerkennung stellt sich
zum späteren Zeitpunkt heraus, dass gar keine bedingungsgemäße BU
vorliegt. Verzichtet hier das Versicherungsunternehmen auf die
Rückzahlung der bereits gezahlten Renten?
JA    NEIN
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11.  Befristete Leistungsanerkenntnisse: Verzichtet der Versicherer
bedingungsgemäß auf eine befristete Anerkenntnis der BU? Oder steht
fest, wie oft und wie lange BU-Renten befristet gezahlt werden können?


Wird auf eine BU-Nachprüfung während der befristeten Anerkennung verzichtet?
JA    NEIN
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12.  Arztanordnungsklausel: Wird durch den Versicherer auf die
Anwendung der Arztanordnungsklausel verzichtet?
JA    NEIN
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13.  Nachversicherungsgarantie: Bei Eintritt bestimmter Ereignisse kann der
Kunde später seinen BU-Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung in
bestimmten Grenzen erhöhen?
JA    NEIN
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14.  Versicherungsausschluss: Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen (zum
Beispiel bei Fahrveranstaltungen, Krieg, bestimmten Blutalkoholgehalt, bei Gesundheitsstörungen psychischer oder nervöser Art etc.)?

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Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 03.2006).