Kunstversicherung

Spezielle Form der Hausratversicherung, die als Allgefahrendeckung für Kunstwerke konzipiert ist, da die Hausratversicherung eine Reihe für Kunstwerke existenzielle Gefahren und Schäden nicht abdeckt. Basis sind die Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Kunstgegenständen und Antiquitäten (AKAB) oder Versicherer-individuelle Deckungskonzepte und Bedingungswerke.

Nach den AKAB leistet der Versicherer Entschädigung für Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen der versicherten Sachen (Allgefahrendeckung). Der Versicherungsschutz kann aufgrund besonderer Vereinbarung auf einzelne Gefahren beschränkt werden.

Ausgeschlossen bleiben grundsätzlich:


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