Aufsicht durch Landesaufsichtsbehörden, z.B. Wirtschafts- oder Finanzministerien, die grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie die Bundesaufsicht erfüllt. Sie gilt für private Versicherungsunternehmen mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung und für öffentlich-rechtliche Versicherer, sofern diese entweder nur in einem Bundesland regional tätig sind oder die Aufsicht von der BaFin übertragen wurde.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...