Haftungsrisiken nicht unterschätzen
In der Landwirtschaft können Haftpflichtschäden sehr schnell die Existenz gefährden. Wenn beispielsweise die zum Hof gehörenden Tiere ausbrechen und einen Verkehrsunfall verursachen oder auf der benachbarten Obstplantage einen Flurschaden anrichten oder eigene Erzeugnisse einen Mangel aufweisen, muss der Landwirt in voller Höhe dafür aufkommen. Denn laut Gesetz haften Sie für schuldhaft verursachte Schäden, die sich aus Ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit ergeben, in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Schärfere Gesetze und eine immer verbraucherfreundlichere Rechtsprechung erhöhen das Haftungsrisiko kontinuierlich.
Die landwirtschaftlichen Betriebshaftpflichtversicherungen sind abgestimmt auf die Bedürfnisse und Besonderheiten landwirtschaftlicher Betriebe.
Mit ihnen beugen Sie gezielt vor: Sie schützen Sie vor den Ansprüchen Dritter bei Personen- und Sachschäden, die sich aus Ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeit ergeben. Die Landwirtschaftspolicen sichern neben dem Betriebs- und Produkthaftpflichtrisiko auch das allgemeine Umwelthaftpflichtrisiko ab, unter Einbindung typischer Umweltanlagen landwirtschaftlicher Betriebe. Mitversichert ist auch, soweit kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht, die Privathaftpflicht des Landwirts, der Mitbesitzer sowie der Altsitzer und auf dem Hof lebenden volljährigen Kinder und Angehörigen.
Im Schadenfall wird geprüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Bei berechtigten Ansprüchen zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehren wir für Sie ab, auch vor Gericht (Übernahme von Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten).
Quellenhinweis: Wir bedanken uns für die Unterstützung der r+v Versicherung, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.ruv.de (Stand des Originaltextes 2008).