Haupt- und Nebenerwerbslandwirte unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen landwirtschaftlichen Krankenkasse. Ebenso gehören mitarbeitende Familienangehörige sowie heutige Rentner zum versicherungspflichtigen Personenkreis.
Quellenhinweis::
Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).