Landwirtschaftliche Krankenkasse (Gesetzliche Krankenversicherung)

Haupt- und Nebenerwerbslandwirte unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen landwirtschaftlichen Krankenkasse. Ebenso gehören mitarbeitende Familienangehörige sowie heutige Rentner zum versicherungspflichtigen Personenkreis.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).