Lebensversicherung: Ausschlüsse

Vom Versicherungsschutz sind in der Lebensversicherung in der Regel ausgenommen:

Auf Empfehlung des GDV werden zunehmend auch Terror-Risiken aus den Lebensversicherungen ausgeschlossen, insbesondere Schäden nach Angriffen atomarer, biologischer und chemischer Waffen (so genannte ABC-Waffen). Dieser Ausschuss gilt, sofern "der Einsatz oder das Freisetzen von ABC-Waffen darauf ausgerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden".

Folge kann entweder die Leistungsfreiheit oder die Beschränkung der Leistung auf das zum Todesdatum angesparte Deckungskapital sein.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...