Eine Lebensversicherung kann zum Beispiel bei der Tilgungsaussetzungsversicherung an den Kreditgeber verpfändet werden. Die Pfändung ist zwingend an das Bestehen einer Forderung gebunden. Wird die Forderung nicht erfüllt, kann der Gläubiger sich aus dem Pfand befriedrigen, hier also der Leistung der Lebensversicherung.
Für eine Wirksamkeit muss der Lebensversicherer der Verpfändung zustimmen.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...