Leistungen der Kfz Versicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Im Einzelnen ersetzt die Kfz-Haftpflicht diese Kosten:

Schäden am Fahrzeug

Dies sind Kosten, die zur Beseitigung der Unfallschäden am Fahrzeug notwendig sind. Bei kleineren Schäden genügt die Vorlage eines Kostenvoranschlags. Bei größeren Blechschäden ist es sinnvoll, den Schaden begutachten zu lassen beziehungsweise vor Beauftragung eines Sachverständigen Rücksprache mit dem Versicherer zu halten, um sicherzustellen, dass die Kosten übernommen werden.


Hat das Auto einen erheblichen Schaden erlitten, kann ein Anspruch auf den so genannten merkantilen Minderwert bestehen. Voraussetzung: Das Fahrzeug ist nicht älter als fünf Jahre, bislang unfallfrei und die Fahrleistung liegt unter 100.000 Kilometern. Die Höhe der Wertminderung weist ein Sachverständiger per Gutachten aus.


Übersteigen die geschätzten Reparaturkosten den Wert (Wiederbeschaffungswert) des Fahrzeugs und ist eine Reparatur wirtschaftlich unvernünftig, erstattet der Versicherer in der Regel die Wiederbeschaffungskosten für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug. Der Restwert des Unfallfahrzeugs wird von der Erstattungssumme abgezogen. War das Fahrzeug nicht älter als einen Monat und wurde es nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren, ersetzen die Versicherer meist den Neupreis unter Berücksichtigung des Restwertes.


Der Kfz-Folgeschaden

Solange das Unfallopfer auf sein Fahrzeug verzichten muss, etwa für die Dauer der Reparatur, erhält es in der Regel pro Tag eine Entschädigung für den Nutzungsausfall.


Während der Reparaturdauer oder bis zur Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs kann anstelle der Nutzungsausfallentschädigung ein Mietwagen genommen werden. Die Mietwagenrechnung wird jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen voll ersetzt. Empfehlenswert ist es daher, sich bei der Versicherung des Schädigers nach den Anmietbedingungen für einen Unfallersatzwagen zu erkundigen.


Ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich, übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten.


Personenschäden

Die Heilungskosten werden ersetzt, soweit sie nicht von einer Krankenkasse oder anderen Stellen übernommen werden. Das Gleiche gilt für vermehrte Bedürfnisse, wie etwa orthopädische Hilfsmittel, Diät oder Pflegepersonal.


Der Autohaftpflichtversicherer ersetzt auch einen eventuellen Verdienstausfall. Sind die Verletzungen so schwer, dass das Unfallopfer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, werden die Kosten einer Umschulung übernommen oder wird eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt.


Der Verletzte hat nicht nur Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens, er kann auch einen immateriellen Schaden geltend machen, das Schmerzensgeld. Es soll dem Unfallopfer Ausgleich für seine Leiden verschaffen. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich unter anderem nach der Schwere der erlittenen Verletzungen, dem Heilungsverlauf, der unfallbedingten Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit oder der Dauer des Krankenhausaufenthaltes und Dauerfolgen.


Bei Unfällen mit tödlichem Ausgang hat die Versicherung des Schuldigen die Kosten für ein angemessenes Begräbnis zu ersetzen.


War der oder die Getötete gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet, etwa als Ehegatte, Vater, Mutter, Sohn oder Tochter, so steht den Angehörigen Ersatz wegen des entgehenden Unterhalts zu. Kommt eine Hausfrau oder ein Hausmann durch einen Autounfall ums Leben, haben die Hinterbliebenen einen Schadenersatzanspruch wegen entgangener Haushaltsführung.


Leistungen der Kaskoversicherung

Der Leistungsumfang kann je nach Anbieter sehr unterschiedlich sein. Einige Versicherer bieten eine sechsmonatige Neuwertentschädigung, zusätzlichen Schutz nicht nur bei Unfällen mit Wild, sondern auch mit anderen Tieren, oder eine zusätzliche Haftpflichtversicherung für Mietwagen, die der Kunde im Ausland steuert, die so genannte Mallorca-Police. Viele Extras sind im Alltag weniger wichtig, können aber im Einzelfall sehr nützlich sein. Sinnvoll ist es daher, die persönlichen Risiken und das jeweilige Preis-Leistungs-Verhältnis der Anbieter zu kennen.

Welche Teile die Kaskoversicherung ersetzt

Schadenersatz gibt es grundsätzlich für Teile, die mit dem Auto fest verbunden und zusätzlich in der so genannten Teileliste aufgeführt sind. Diese Liste legt fest, welche Teile im Kaskoschutz automatisch enthalten sind, welche mit einer Zusatzprämie versichert werden können und für welche es gar keinen Versicherungsschutz gibt. Mitversichert sind im Regelfall Skihalterung, Schneeketten, Abschlepp-Vorrichtung, Dachträger für Fahrräder, Skier und Surfbretter sowie ein Satz Winterreifen. Die Sportgeräte selbst sind nicht mitversichert. Handys und mobile Navigationsgeräte sind meist nicht mitversichert. Je nach Teileliste des Versicherers Einbautelefone und Radio-Navigationsgeräte dagegen schon.


Quellenhinweis:

Wir bedanken uns für die Unterstützung des „Informationszentrums der deutschen Versicherer ZUKUNFT klipp + klar“, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.klipp-und-klar.de (Stand des Originaltextes 10.2007).