Die Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Das Ziel der Mediation ist es, mit Unterstützung eines unparteiischen Dritten, eines Mediatoren, eine einvernehmliche Vereinbarung zu erreichen, die den Bedürfnissen und Interessen der beteiligten Personen entspricht. Der Mediator trifft dabei keine eigenen Entscheidungen bezüglich des Konflikts, sondern ist lediglich für das Verfahren verantwortlich.
Mediationen können grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium durchgeführt werden - sowohl vor als auch während eines gerichtlichen Verfahrens. Es gibt auch Gerichtsmediationen, in denen ein Gerichtsmediator, also ein Richter, tätig wird. Das streitige Verfahren wird dann für die Dauer der Mediation ausgesetzt. In der Rechtsschutzversicherung sind jedoch die außergerichtlichen Mediationen praxisrelevanter.
Der Beruf des Mediatoren ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Auch gibt es derzeit nur sehr bedingt einheitliche Standards für die Mediatorenausbildung.
"Mediationsgesetz verabschiedet: Einstimmig hat der Bundestag am 15. Dezember einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung (17/5335, 17/5496) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (17/8058) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, die Mediation und andere Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zu fördern, indem unter anderem die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens durch eine Verschwiegenheitspflicht von Mediatorinnen und Mediatoren geschützt und die Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen, die in Mediationen getroffen wurden, erleichtert wird. Gestrichen hat der Rechtsausschuss die Bestimmungen zur gerichtsinternen Mediation. Um die richterliche Streitschlichtung von der Mediation abzugrenzen, wurden die bisherigen Modelle der gerichtsinternen Mediation in eine erweitertes Güterichterkonzept überführt und dieses auch auf die Verfahrensordnungen der Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs-, Paten-, Marken- sowie Finanzgerichte ausgedehnt. Die Anforderung an Grundkenntnisse und Kernkompetenzen eines Mediators wurden präzisiert, die Bezeichnung „zertifizierter Mediator“ und die Voraussetzungen dafür gesetzlich verankert. Die Bundesregierung muss dem Bundestag fünf Jahre nach Inkrafttreten über die Erfahrungen mit diesem Gesetz berichten.
Quellenhinweis: www.bundestag.de Wir bedanken uns beim BGV, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte.